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0000-00-00 - Harmonization of Bulgarian company law with the Acquis Communitaire

Die Angleichung des bulgarischen Gesellschaftsrechts an das Recht in der Europäischen Union

1. Die Entwicklung der bulgarischen Gesetzgebung in der zweiten Hälfte der 90ger Jahre (und wahrscheinlich auch im nächsten Jahrzehnt) steht im Zeichen der Bemühungen zur Angleichung des bulgarischen Rechts an das Recht in der Europäischen Union (EU). Die Rechtsharmonisierung ist Teil des Gesamtprozesses einer Assoziierung der Republik Bulgarien an die Europäische Union, die eine der wichtigsten Dimensionen unserer politischen Entwicklung im Verlauf des Wandels im Jahre 1989 bildet.

Bulgarien ist einer von den zehn Staaten Mittel- und Osteuropas, die sog. Europa-Abkommen für eine Assoziierung abgeschlossen haben. Das Europa-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Bulgarien andererseits (EA-Bulgarien) wurde am 8. März 1993 unterzeichnet, durch Gesetz vom 15. April 1993 ratifiziert1 und ist am 1. Februar 1995 in Kraft getreten2. Die Angleichung der nationalen Gesetzgebung an das Recht in der Union ist Gegenstand einer ausdrücklichen Regelung im Text des Europa-Abkommens wie folgt:

Art. 69. „Die Vertragsparteien erkennen an, daß die Angleichung der bestehenden und künftigen Rechtsvorschriften Bulgariens an das Gemeinschaftsrecht eine wesentliche Voraussetzung für die wirtschaftliche Integration Bulgariens in die Gemeinschaft darstellt. Bulgarien wird sich darum bemühen, daß seine Rechtsvorschriften schrittweise mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar werden.“ ...

Full text of the publication (PDF - 139K)



 

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